Reisen Nepal

Rechtliches

Kundengeldabsicherung

Als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB sind wir gesetzlich verpflichtet, deine geleisteten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit abzusichern (§ 651r BGB, Reisesicherungsschein). Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Größe des Unternehmens für jede gebuchte Pauschalreise.

Unser Kundengeldabsicherer

Reisen Nepal Pvt. Ltd. hat zu diesem Zweck eine Versicherung gegen Insolvenz bei [Name des Versicherers, z. B. eine im Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) organisierte Absicherung oder ein Versicherer wie R+V oder Zurich] abgeschlossen.

Was das für dich bedeutet

  • Bei Buchung erhältst du automatisch einen Reisesicherungsschein mit den Kontaktdaten unseres Absicherers.
  • Solltest du bereits gezahlte Reisepreise wegen unserer Insolvenz nicht wie vereinbart erhalten, wendest du dich direkt an den auf dem Reisesicherungsschein genannten Absicherer.
  • Auch bereits angetretene Reisen sind abgesichert, inklusive eines notwendigen Rücktransports.

Rechtsgrundlage

Die Kundengeldabsicherung ist seit dem 1. Juli 2018 für alle deutschen Reiseveranstalter verpflichtend (Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302). Weitere Informationen findest du beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).

Hinweis (intern, vor Livegang entfernen): Diese Seite darf erst veröffentlicht werden, nachdem tatsächlich eine Kundengeldabsicherung (DRSF-Mitgliedschaft oder Versicherung) abgeschlossen wurde – ohne echte Absicherung ist das Anbieten von Pauschalreisen in Deutschland nicht zulässig. Bitte Namen des Absicherers und Verweis auf den realen Reisesicherungsschein ergänzen.